02.12.2004
Absenkung der Steuerfreibeträge für Abfindungen nach § 3 Nr. 9 EstG seit dem 01.01.2004
Der Grundbetrag wird von 8.181,00 EUR auf nunmehr 7.200,00 EUR reduziert. Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet und deren Dienstverhältnis mindestens...