Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.12.2006
Soeben sind die Entscheidungsgründe eines durchaus grundlegenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts bekannt geworden. Das Urteil äußert sich zu der Frage des Endes der Abfalleigenschaft und damit des Endes der Anwendbarkeit abfallrechtlicher Bestimmungen – insbesondere in der Folge von Aufarbeitungs- und Recyclingprozessen.
Eigentlicher Gegenstand des vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Rechtsstreits war die abfallrechtliche Einstufung von aufbereiteten Klärschlammkomposten, die das Gericht auch nach ihrer Behandlung noch als Abfall einstuft. Über die spezifischen Aussagen zu diesem Material hinaus enthält das Urteil in Teilen aber auch grundsätzliche Ausführungen zu den Voraussetzungen des „Endes der Abfalleigenschaft“ sowie zur Schadlosigkeit und zum Abschluss der Verwertung. Zentrale Passagen hierzu finden sich in den Randnummern 12 ff. der Entscheidung.
Das Bundesverwaltungsgericht thematisiert in diesem Zusammenhang auch andere Bereiche der sekundären Rohstoffwirtschaft und benennt beispielsweise Papier, Glas und Metalle. Bei der ersten Durchsicht fällt auf, dass das Urteil insoweit an mehreren Stellen durchaus neue Fragen aufwirft. Die Entscheidung wird nicht nur mit dem Blick auf Klärschlamm und Kompost für Diskussionen sorgen.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts finden Sie hier, einen Veranstaltungshinweis hier.
Novelle Nachweisführung - Handlungshilfe
Rechtzeitig zum heutigen Inkrafttreten der geänderten abfallrechtlichen Nachweisführungsvorschriften – insbesondere im Kreislaufwirtschaftsgesetz und in der Nachweisverordnung – ist die seit längerem angekündigte „Vollzugshilfe zum novellierten Nachweisrecht“ vorgelegt worden. Das Dokument ist von einer „Bund/Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung“ erarbeitet worden. Ausweislich ihrer Einleitung versteht sie sich als „sach- und fachkundige Kommentierung“ der neuen nachweisrechtlichen Bestimmungen. Die Vollzugshilfe finden Sie hier. Wir werden das Papier noch detailliert auswerten.