Deutsche Vollzugshilfe zur VVA
Heute ist die seit langem erwartete deutsche Vollzugshilfe zur VVA veröffentlicht worden. Wie zu erwarten war, ist das Papier detailreich ausgestaltet. Es setzt sich teilweise sehr eingehend mit einzelnen Bestimmungen der VVA auseinander, ist insoweit tatsächlich eine Hilfestellung und wird die Vollzugspraxis beeinflussen. Wie sehr, wird unter anderem davon abhängen, ob die Bundesländer das Dokument als Verwaltungsvorschrift einführen werden. Ansonsten ist es – „nur“ – faktisch bedeutsam, aber nicht rechtsverbindlich.
Wie üblicherweise jedes neue Regelwerk wird auch die Vollzugshilfe VVA – die im Vorfeld lediglich behördenintern, nicht jedoch mit den betroffenen Wirtschaftskreisen abgestimmt wurde – rechtliche und vollzugspraktische Fragen aufwerfen. Nach einer ersten Durchsicht betrifft dies beispielsweise die Passagen zu den im Rahmen von grenzüberschreitenden Verbringungen erforderlichen Verträgen oder die Ausführungen zum Themenkomplex vorläufige Verwertung und vorläufige Beseitigung. Für Klärungsbedarf dürfte auch die häufige Verwendung des ansonsten verwaltungsverfahrensrechtlich unüblichen Begriffs „sollte“ sorgen.
Die Vollzugshilfe zur VVA finden Sie hier. Die LAGA weist darauf hin, dass das Papier noch unter Gremienvorbehalt stehe.
Ausfuhr grün gelisteter Abfälle in Nicht-OECD-Staaten
Die am 07.07.2007 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündete Verordnung über die Ausfuhr grün gelisteter Abfälle in Nicht-OECD-Staaten hat in der vergangenen Woche für heftige Irritationen gesorgt. Dies lag unter anderem daran, dass die zuständigen Stellen der Kommission Vorgaben Chinas fehlerhaft in die Verordnung umgesetzt haben. Beispielsweise sind in Teilbereichen ohne Rechtsgrundlage und ohne tatsächliche Veranlassung von der Europäischen Kommission Ausfuhrverbote „geschaffen“ worden. Betroffen ist hiervon etwa der internationale Kunststoffhandel.
Das Verfahren bei der Kommission hat zu teilweise deutlichen Reaktionen geführt. Letzteres auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten. Teilweise wurde die Verordnung 801/2007 auf mitgliedstaatlicher Ebene „ausgesetzt“, teilweise wird über derartige Maßnahmen nachgedacht. Auch Deutschland hat mittlerweile reagiert. Zu den geschildertern Problemen äußern sich Hinweise des Bundesumweltministeriums vom heutigen Tag. Das entsprechende Schreiben finden Sie hier. Das BMU weist darauf hin, dass das Empfehlungsschreiben zu einer Vereinfachung führen und unerwünschte Wettbewerbsverzerrungen verhindern solle, allerdings nicht rechtsverbindlich sei.
Zusammenarbeit Zolldienststellen und Abfallbehörden
Zeitgleich mit Inkrafttreten der neuen VVA hat die LAGA eine Entwurfsfassung der „Handlungsanleitung für die Zusammenarbeit der Zolldienststellen und Abfallbehörden im Rahmen der Verbringung von Abfällen (Stand: 18.06.2007)“ veröffentlicht. Das Dokument ist mit dem Hinweis versehen, dass das vom Ausschuss für Abfallrecht verabschiedete Papier noch unter Gremienvorbehalt stehe. Den Entwurf der Handlungsanleitung finden Sie hier.