Die letzte Zusammenkunft der Anlaufstellen fand am 16.01.2009 in Brüssel statt. Aktuelle Themen waren die Änderung des Anhangs IIIA der Verordnung (EG) 1013/2006 (VVA) sowie Vorbereitungen für eine Änderung des Anhangs IIIB VVA. Daneben wurde insbesondere über einen Entwurf Österreichs für Anlaufstellen-Leitlinien zu Kunststoffabfällen, die bromierte Flammschutzmittel enthalten und die Stärkung eines effektiveren Vollzugs und einer verbesserten Zusammenarbeit diskutiert. Hier die wesentlichen Ergebnisse im Überblick:
1. Änderung Anhang IIIA VVA
Im Rahmen der Zusammenkunft wurde der Vorschlag einer Verordnung der Kommission zur Ausfüllung von Anhang IIIA mit qualifizierter Mehrheit angenommen. In Anhang IIIA werden Abfallgemische aus zwei oder mehr in Anhang III (Grüne Liste) aufgeführten Abfällen gelistet, die nicht als Einzeleintrag eingestuft sind. Nach Inkrafttreten der Verordnung werden in Anhang IIIA zunächst vier Abfallgemische grün gelisteter Abfälle aufgeführt, die künftig innerhalb der OECD ohne Notifizierung verbracht werden können. Dabei handelt es sich um die folgenden Abfallgemische, wobei:
Mit der Annahme der Kommissionsverordnung ist aller Voraussicht nach im Mai 2009 nach Ablauf der Prüfungsfrist für das Europäische Parlament zu rechnen. Ergebnisse zur Aufnahme weiterer Gemische sollen bis April 2009 vorliegen.
2. Vorschläge zur Ausfüllung des Anhangs IIIB VVA
Auch die Ausfüllung von Anhang IIIB wurde in der Anlaufstellensitzung diskutiert. Durch einen Eintrag in Anhang IIIB kann für Abfälle, die bisher nicht gelistet sind, das Notifizierungsverfahren entfallen, jedoch nur innerhalb der EU. Bereits im Vorfeld der Sitzung waren die bisher eingegangenen fünf Vorschläge einzelner Mitgliedstaaten zu Diskussionszwecken zirkuliert worden. Dabei handelt es sich um die folgenden Vorschläge:
Es ist davon auszugehen, dass Abfallschlüssel für ungefährliche Abfälle aus der EU-Abfallliste vorgeschlagen werden. Weiterhin ist davon auszugehen, dass vorrangig Vorschläge für Abfälle gemacht werden, die in größerem Umfang aus oder nach Deutschland bzw. innerhalb der EU verbracht werden. Denkbar sind daher aus deutscher Sicht die folgenden Vorschläge für Einträge in Anhang IIIB:
Eine Übersicht über alle Im- und Exporte notifizierungspflichtiger Abfälle kann auf der Internetseite des Umweltbundesamtes abgerufen werden:
(http://www.umweltbundesamt.de/abfallwirtschaft/abfallstatistik/basel.htm).
3. Erneute Änderung Verordnung (EG) Nr. 1418/2007
Ergänzend zur VVA ist die Ausfuhr von zur Verwertung bestimmter Abfälle insbesondere des Anhangs III (Grüne Liste) in Nicht-OECD-Staaten in „Zusatzverordnungen“ geregelt. Dabei handelt es sich insbesondere um die Verordnung (EG) Nr. 1418/2007, die im August 2008 durch die Verordnung (EG) Nr. 740/2008 ergänzt worden ist. Voraussichtlich Mitte 2009 soll eine zweite Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 erfolgen. Syrien und Saudi Arabien bereiten gegenwärtig Antworten vor. Zudem ist mit Blick auf die Änderung des Anhangs IIIA eine weitere Änderung absehbar, da nach Inkrafttreten der Kommissionsverordnung zur Änderung des Anhangs IIIA der VVA bei allen Nicht-OECD-Staaten eine Umfrage bezüglich Ausfuhren von in Anhang IIIA aufgeführten Mischungen durchzuführen ist.
4. Vorschlag Österreichs für Anlaufstellen-Leitlinie
Österreich erläuterte seinen Entwurf für Anlaufstellen-Leitlinien zu Kunststoffabfällen, die bromierte Flammschutzmittel enthalten. Der Entwurf wurde kontrovers diskutiert und fand in der vorgelegten Fassung nur geringe Zustimmung. Dabei stehen sowohl die Kommission als auch die Mehrzahl der Mitgliedsstaaten dem Erlass von Anlaufstellen-Leitlinien zu Kunststoffabfällen, die bromierte Flammschutzmittel enthalten grundsätzlich offen gegenüber. Im Ergebnis bestand Einigkeit, dass zunächst weitere Informationen gesammelt werden sollen, unter anderem über Daten zu PBDE-Gehalten. Weitere Stellungnahmen zu diesem Thema können bei der Kommission bis Mitte März 2009 eingereicht werden.
5. Sicherheitsleistung
Wie in unserem letzten Rundschreiben berichtet, sollte eine mögliche Vereinheitlichung der Berechnung von Sicherheitsleistungen diskutiert werden. Da einige Mitgliedsstaaten Bedenken gegen die Festlegung eines Verfahrens zur Berechnung der Sicherheitsleistung im Komitologieverfahren geäußert haben, will die Kommission nunmehr Anlaufstellen-Leitlinien dazu entwerfen. Ein entsprechender Entwurf bleibt daher zunächst abzuwarten.
6. Maßnahmen zur Verbesserung des Vollzugs
Die Kommission kündigte an, dass sie für Ende April zu einem „High Level Management Meeting“ im Rahmen der „Informal Director’s Group in the Waste Sector“ einladen will, wobei neben den üblichen Teilnehmern auch hochrangige Vertreter der Vollzugsebene teilnehmen sollen. Dabei soll es unter anderem um Bewusstseinsbildung für einen effektiveren Vollzug und eine verbesserte Zusammenarbeit gehen.
Die nächste Zusammenkunft der Anlaufstellen findet am 07./08.05.2009 statt.