Die ersten Vorschläge zur Ausfüllung des Anhangs IIIB der Verordnung (EG) 1013/2006 (VVA) liegen vor. Durch einen Eintrag in Anhang IIIB kann für Abfälle, die bisher nicht gelistet sind, das Notifizierungsverfahren bei der grenzüberschreitenden Abfallentsorgung entfallen, jedoch nur innerhalb der EU. Die Europäische Kommission hat inzwischen sieben Vorschläge von Mitgliedsstaaten zur Ausfüllung des Anhangs IIIB der VVA zirkuliert. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Abfälle:
Es ist davon auszugehen, dass Deutschland in seiner Stellungnahme den Vorschlag von Österreich und den Niederlanden zur Listung von Tonerkartuschen in Anhang IIIB ablehnen wird, da derartige Abfälle bestehenden Einträgen, wie beispielsweise GC020, zugeordnet werden können. In der Anlaufstellensitzung vom 16.01.2009, in der der Vorschlag Österreichs bereits diskutiert worden war, haben – mit Ausnahme von Portugal – auch alle anderen Mitgliedstaaten diese Ansicht vertreten.
Eine ablehnende Haltung wird Deutschland aller Voraussicht nach auch gegenüber dem Vorschlag Luxemburgs einnehmen. Begründet wird die Ablehnung damit, dass derartige Abfälle möglicherweise über Schad- und Störstoffpotentiale verfügen und eine Unterscheidung zwischen belasteten und unbelasteten Abfällen nur durch entsprechende Analysen getroffen werden könne. Ein Eintrag in Anhang IIIB könnte aber dazu führen, dass stark belastetes Material innerhalb der EU ohne weitergehende Kontrollen verbracht werden kann.
Zu den übrigen fünf Vorschlägen werden sich die Vertreter Deutschlands voraussichtlich zustimmend äußern und lediglich kleine Ergänzungen bzw. andere Formulierungen für den entsprechenden Eintrag in Anhang IIIB der VVA vorschlagen.
Vorschläge für den Entwurf einer deutschen Stellungnahme zu den betreffenden Einträgen werden bis zum 24.03.2009 gesammelt. Bis zum 31.03.2009 können die Mitgliedsstaaten ihre Stellungnahme zu den Vorschlägen einreichen.