Ausgangslage
Nachdem in Deutschland auch zahlreiche Kleinanleger im Zuge der Finanzkrise einen Großteil ihrer Vermögensanlagen eingebüßt haben, ist der Gesetzgeber verstärkt darauf bedacht, den (Klein-)Anlegerschutz auszuweiten und auf weite Teile des „Grauen Kapitalmarktes“ auszudehnen. Hiermit ist die Absicht verbunden, Teile des bisher (noch) nicht regulierten Kapitalmarktes den bestehenden Regelungen ganz oder teilweise zu unterwerfen, um so ein erhöhtes Verbraucherschutzniveau zu erreichen. Insbesondere nachdem es jüngst zur öffentlichkeitswirksamen Insolvenz der Prokon GmbH kam, verstärkt der Gesetzgeber seine Bemühungen auf diesem Gebiet.
Bereits vor einigen Jahren hat der Gesetzgeber das Kapitalmarktrecht umfassend reformiert, indem das Vermögensanlagengesetz und das Kapitalanlagegesetzbuch verabschiedet worden sind. Nach Inkrafttreten dieser Änderungen unterfallen dem nicht regulierten „Grauen Kapitalmarkt“ lediglich noch solche Finanzprodukte, die weder als Wertpapiere, Vermögensanlagen oder Investmentvermögen zu qualifizieren sind. Um die noch bestehenden Regelungslücken zu schließen, wurde seitens der Bundesregierung hinsichtlich des geplanten Kleinanlegerschutzgesetzes am 22.05.2014 erneut ein Maßnahmenpaket beschlossen. Zur Umsetzung desselben wurde am 28.07.2014 durch das Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium ein erster Entwurf für ein Kleinanlegerschutzgesetz veröffentlicht, wobei mit einer endgültigen Verabschiedung des Gesetzes im Jahr 2015 zu rechnen ist.
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