Seit Anfang April 2008 können Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister durch Vergabestellen online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Dies teilte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) auf Nachfrage des DStGB mit. Die erforderliche Zugangsberechtigung für das Auskunftsverfahren beim Bundesamt für Justiz erhalten die Vergabestellen auf schriftlichen Antrag für bis zu fünf Beschäftigte. Das Teilnahmeformular ist unter www.bundesjustizamt.de zu finden und ausgefüllt und mit Dienstsiegel versehen an das Amt zu senden.
Diese Vorgehensweise soll eine Erleichterung für Vergabestellen eröffnen. Seit kurzem sind öffentliche Auftraggeber bei Bauaufträgen ab einer Auftragssumme von 30.000,00 € verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, selbst eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung anzufordern. Allerdings werden Anfragen an das Gewerbezentralregister bis auf Weiteres nur in Papierform (Postversand) beauskunftet