Für Lohnzahlungszeiträume ab 2004 entfällt die Steuerfreiheit des Fahrtkostenzuschusses und des Jobtickets.
Die betroffenen Arbeitnehmer müssen künftig die Fahrtkostenzuschüsse ihres Arbeitgebers bzw. den geldwerten Vorteil aus dem Jobticket der Lohnsteuer und der Sozialversicherung unterwerfen.
Gestaltungsempfehlung
Wegen des Wegfalls der Steuerbefreiung sollte bei Zuschüssen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte überlegt werden, ob sich der Arbeitgeber für eine Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG unter Ansatz einer pauschalen Lohnsteuer von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und pauschaler Kirchensteuer entscheidet. Die Pauschalbesteuerung hat den Vorteil, dass der pauschal besteuerte Arbeitslohn nicht der Sozialversicherung unterliegt, so dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einsparen.