Ein Bieter ist trotz ausdrücklicher Vorgabe des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen nicht verpflichtet, vor Angebotsabgabe die künftige Baustelle zu besichtigen, so sieht es zumindest das OLG Hamm in einem Urteil vom 14.10.2016 (12 U 67/15). Diese und noch weitere ebenso interessante wie praxisrelevante Entscheidungen zum Bau- und Architektenrecht stellen wir Ihnen in unserem neuen Newsletter vor.
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