Der Frühling bringt nicht nur neue Blüten, sondern auch neue Gerichtsentscheidungen. Einige Urteile und Beschlüsse, die wir für Ihre praktische Arbeit für bedeutsam halten, haben wir für Sie ausgewählt.
Zwei Urteile des BGH und des OLG Jena befassen sich mit einer Sicherheit nach § 648 a BGB. Die Entscheidungen zeigen, dass auch im Falle einer streitigen außerordentlichen Kündigung und einer zu gering bemessenen Sicherheit das Interesse des Auftragnehmers, Sicherheit zu erlangen, effektiv zu schützen ist.
Kein Ersatz von Aufwendungen zur Beseitigung von Mängeln ohne angemessene Frist zur Nacherfüllung! Auf diesen Grundsatz kann gar nicht oft genug hingewiesen werden – dieses Mal vom OLG München. Das OLG München befasst sich außerdem in einem weiteren Urteil mit einem in der Praxis immer wieder vorkommenden Thema: der Kenntnis von Mängeln bei der Abnahme und dem daraus resultierenden Verlust von Mangelrechten.
Auch zur Architektenhaftung gibt es neue Entscheidungen. Zum einen hat wiederum das OLG München festgestellt, dass der Auftraggeber nicht mit einem Werk leben muss, das mit einem Restrisiko behaftet ist; das Gericht hat dem Auftraggeber daher einen Anspruch auf Abriss und Neuherstellung zugesprochen, wenn dies die einzige Möglichkeit ist, um dauerhaft ein mangelfreies und funktionstaugliches Werk herzustellen. Eine gute Nachricht für Entwurfsplaner enthält das Urteil des OLG Köln. Das Gericht hat die Klage gegen einen Genehmigungsplaner abgewiesen, von dessen Vorgaben in der Ausführungsplanung abgewichen wurde.
Zuletzt möchten wir auf ein Urteil des Landgerichts Mainz hinweisen, weil es die Vorgaben des BGH zu den Nachunternehmerkosten bei verzögerter Zuschlagserteilung gut nachvollziehbar umsetzt.
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