Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie („BMWi“) hat am 18.11.2014 ein mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit („BMUB“) vorabgestimmtes Eckpunktepapier für die Umsetzung der novellierten EU-Vergaberichtlinien in das deutsche Recht zur Ressortabstimmung vorgelegt.
Bemerkenswert ist an den Eckpunkten vor allem die danach vorgesehene neue Struktur des Vergaberechts im Bereich der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen sowie von freiberuflichen Leistungen. So sollen die Regelungen der VOL/A und VOF zukünftig in den entsprechend aufgewerteten Regelwerken des GWB und der VgV aufgehen. Entsprechend ist beabsichtigt, die VOF und den zweiten Teil der VOL/A nicht weiterzuführen. Die SektVO, die VSVgV und die VOB/A sollen demgegenüber vollständig erhalten und um eine weitere Verordnung zur Konzessionsvergabe ergänzt werden.
Inhaltlich beabsichtigt das BMWi grundsätzlich eine 1:1-Umsetzung der Richtlinienbestimmungen, so etwa hinsichtlich der erweiterten Möglichkeiten zu Verhandlungen, der Gleichrangigkeit von offenem und nichtoffenem Verfahren sowie für die Ausnahmen von Ausschreibungspflichten bei Inhouse-Vergaben, öffentlich-öffentlichen Kooperationen und bei bestimmten Vertragsänderungen.
Nach Auskunft des BMWi ist angestrebt, noch im Dezember 2014 einen Beschluss des Bundeskabinetts zu den Eckpunkten zu erreichen, um die Einhaltung der Umsetzungsfrist für die EU-Vergaberichtlinien bis zum 18.04.2016 nicht zu gefährden.