Anmelde- und Genehmigungssystem wird abgeschafft
Die Novelle reicht allerdings weit über die Pressefusionsregeln hinaus. Mit ihr sollen im deutschen und europäischen Wettbewerbsrecht zukünftig dieselben Maßstäbe Einzug halten. Dies sei für kleinere und mittlere Unternehmen von Vorteil, weil sie im nationalen Recht bisher strenger behandelt würden als große, betont das Bundeswirtschaftsministerium. Das derzeit geltende Anmelde- und Genehmigungssystem für wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen soll – wie im europäischen Recht – abgeschafft werden. Zwar sind die EU-Novellen zum Kartellrecht und zur Fusionskontrolle am 1. Mai in Kraft getreten und gelten seither in Deutschland unmittelbar, aber die GWB-Novelle wird zur Klarstellung mancher Sachverhalte genutzt.
Erweiterte Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse
Als kleine Revolution gilt der Systemwechsel für wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen. Das noch geltende Anmelde- und Genehmigungssystem wird abgeschafft. Stattdessen müssen die Unternehmen künftig selber beurteilen, ob ihr Marktverhalten rechtens ist. Das Kartellamt wird in größeren Fällen nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums Hilfestellung geben. Um Missbräuchen vorzubeugen oder um diese zu sanktionieren, sollen die Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse der Kartellbehörden – wie im europäischen Recht – erweitert werden. Außerdem erhalten Wettbewerber die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche durchzufechten, und Verbraucherverbände das Recht, Unterlassungsansprüche einzuklagen. Die Wirtschaft hat vor letzterem gewarnt. Ihr missfällt vor allem, dass die Verbraucherschutzverbände ihre Verwaltungskosten über den abgeschöpften Mehrerlös decken können sollen. Bedenken hegt die Wirtschaft überdies gegen das neue „Enqueterecht“ der Kartellbehörden. Danach kann das Kartellamt ohne konkrete Verdachtsmomente zur Marktbeobachtung bei den Unternehmen ermitteln. Im Bereich der Fusionskontrolle soll die Möglichkeit, Freigabeentscheidungen des Bundeskartellamts und Ministererlaubnisse schon im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes anzugreifen, begrenzt werden. Dieses Recht soll davon abhängig gemacht werden, ob eigene Rechte verletzt werden. Es gilt damit derselbe Maßstab wie im allgemeinen Verwaltungsprozessrecht. Dies ist nach Auffassung des Bundeswirtschaftsministeriums erforderlich, da bislang die Möglichkeit bestanden habe, Fusionen und damit wichtige Investitionsentscheidungen missbräuchlich zu blockieren.