Das neue Gesetzesvorhaben wird die Durchsetzung der Rechte der Inhaber gewerblicher Schutzrechte erheblich erleichtern. Für diese war es bisher schwer, zu ermitteln, gegen wen aufgrund der Rechtsverletzung überhaupt gerichtlich vorgegangen werden kann. Bei hinreichender Wahrscheinlichkeit einer Rechtsverletzung wird der Schutzrechtsinhaber künftig auch einen Anspruch auf Vorlage von Urkunden oder auf Besichtigung einer Sache haben. Diese Ansprüche ermöglichen es dem Schutzrechtsinhaber, sich beispielsweise an Lieferanten und Spediteure zu wenden. Lassen die Umstände vermuten, dass die Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß begangen wurde, so kann auch die Vorlage von Bank-, Finanz- und Handelsunterlagen verlangt werden.
Besondere Regelung soll der Fall erfahren, dass der Dritte die verlangte Auskunft nur unter Verwendung so genannter Verkehrsdaten der Telekommunikation erteilen kann. Hierbei handelt es sich um Daten zu den Umständen der Kommunikation wie z.B. Zuordnung einer Nummer zu einem Anschlussinhaber oder Zeitdauer einer Verbindung zwischen zwei Anschlüssen. Der Zugriff auf solche Daten soll zukünftig unter engen Voraussetzungen möglich sein, jedoch nur nach vorausgehender gerichtlicher Anordnung
Nach Auskunft der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, welche den Gesetzentwurf in ihrem Vortrag auf dem Markenforum 2006 (16. November 2006 in München) vorstellte, wird dieser demnächst im Rahmen einer Pressekonferenz dargestellt.
Fazit
Das geplante Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur effektiven Bekämpfung der Produktpiraterie. Bisher sahen sich die Schutzrechtsinhaber bei der Durchsetzung ihrer Rechte großen Hürden gegenüber, die sich bereits bei der Ermittlung der Verantwortlichen auftaten. Ein klageweises Vorgehen gegen „unbekannt“ ist jedoch nicht möglich, weswegen in solchen Fällen die Verantwortlichen nicht zur Verantwortung gezogen werden konnten. Mit dem neuen Gesetz sind diese Hürden passé. Die Durchsetzbarkeit der Rechte der Schutzrechtsinhaber wird signifikant erleichtert.