Die Bundesregierung zieht die Konsequenzen aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 12.05.2011 zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz: Am 04.06.2012 hat das Bundesumweltministerium das Verfahren zur Anhörung von Ländern und Verbänden über den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften eingeleitet.
Erfordernis des drittschützenden Charakters entfällt
In seiner Entscheidung vom 12.05.2011 (Rs. C-115/09) hatte der EuGH die Ausgestaltung der umweltrechtlichen Verbandsklage durch das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz für europarechtswidrig erachtet. In seiner Entscheidung führt der EuGH aus, dass die im deutschen Recht vorgesehene Beschränkung auf die Geltendmachung von Verstößen gegen Vorschriften, die Rechte einzelner begründen, durch § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes nicht in Einklang stehe mit den europäischen Vorgaben. Dem will der Gesetzgeber abhelfen, indem auf die bisherige Beschränkung der Rügebefugnis auf individualrechtsschützende Umweltvorschriften verzichtet wird.
Anpassungen weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
Weiterhin sieht der Gesetzentwurf Anpassungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfungen, des Umweltauditgesetzes, des Umweltschadensgesetzes, des Wasserhaushaltsgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Regelwerke vor. Dabei geht es um die Umsetzung von Vorgaben, die sich aus weiteren Urteilen des EuGH und Forderungen der Europäischen Kommission ergeben, sowie inhaltliche Klarstellungen und redaktionelle bzw. rechtstechnische Korrekturen.
Ausblick
Nach Informationen aus dem Bundesumweltministerium ist der Entwurf von der Bundesregierung noch nicht beschlossen worden und innerhalb der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt. An dem Referentenentwurf fällt auf, dass die vom Bundesverwaltungsgericht mit Vorlagebeschluss vom 10.01.2012 aufgeworfene Frage betreffend die Aufhebung von Zulassungsentscheidungen wegen UVP-rechtlicher Verstöße (siehe gesonderter Beitrag) offenbar noch nicht behandelt werden soll.