Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.10.2013 die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom Juli 2011 bestätigt, mit dem die Klage des BUND gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erweiterung des Großkraftwerks Mannheim abgewiesen worden war. In seiner Entscheidung hatte der Verwaltungsgerichtshof viele grundsätzliche Fragen des Umwelt- und insbesondere Immissionsschutzrechts behandelt. Unter anderem hatte er sich mit
auseinandergesetzt. Die Revisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts liegt noch nicht in schriftlicher Form vor, so dass eine abschließende Bewertung noch nicht möglich ist. Es deutet jedoch Vieles darauf hin, dass sich das Bundesverwaltungsgericht in zentralen Punkten den Wertungen des Verwaltungsgerichtshofs angeschlossen hat. Danach durfte etwa die Umweltverträglichkeitsprüfung ebenso wie die Immissionsprognose allein auf das Erweiterungsvorhaben abstellen. Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.10.2013 finden Sie hier.
Eine eingehende Analyse der Entscheidung und die für Großvorhaben zu ziehenden Schlussfolgerungen werden wir nachreichen, sobald die Entscheidung veröffentlicht worden ist.