Das Bundeskabinett hat am 22.10.2008 den Regierungsentwurf für das Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz, mit der die nationale Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 13.11.2007 („Zahlungsdiensterichtlinie“) erfolgen soll und deren wesentlicher Bestandteil das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz („ZAG“) ist, verabschiedet. Der Bundestag hat in erster Lesung am 28.1.2009 über den Entwurf beraten. Die zweite und dritte Lesung des Entwurfes im Bundestag ist noch vor der Sommerpause geplant.
Das Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz – und damit auch das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – soll am 31.10.2009 in Kraft treten. Aufgrund der Vorgaben der Zahlungsdiensterichtlinie ist jedenfalls mit grundsätzlichen Änderungen im Gesetzgebungsverfahren wohl nicht zu rechnen.
Mit der Umsetzung der Zahlungsdienstrichtlinie soll eine europaweit einheitliche Rechtslage für bargeldlose Zahlungen im europäischen Binnenmarkt geschaffen werden. Ziel ist die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter im EU-weiten Zahlungsverkehr. Nach der Neuregelung kann nur derjenige von der BaFin die Erlaubnis zur EU-weiten Erbringung von Zahlungsdiensten erhalten, der die Anforderungen des ZAG erfüllt.
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