Datenschutzrechtliche Schadensersatzansprüche wurden bislang in Deutschland selten vor Gericht gebracht. Aus Sicht der Geschädigten war das Prozessrisiko regelmäßig zu hoch, um die verhältnismäßig niedrigen Ansprüche durchzusetzen. Die Situation könnte künftig durch das neue Musterfeststellungsverfahren anders aussehen. Dieses dient gerade dazu, in Bagatellfällen mit Streuschäden die Geltendmachung des zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs zu erleichtern.
In der Ausgabe 47/2019 (Seite 3414-3417) der Neuen Juristischen Wochenzeitschrift (NJW) stellen die Rechtsanwälte Dr. Dennis Geissler und Dr. Lukas Ströbel aus dem Frankfurter Büro von avocado rechtsanwälte die Auswirkungen des Musterfeststellungsverfahrens auf datenschutzrechtliche Schadensersatzansprüche vor und erklären, wie Unternehmen sich auf dieses Risiko einstellen können.
Den vollständigen Artikel finden Sie hier.