Einsatz von Abfällen zur Verwertung zur Profilierung nur eingeschränkt möglich
Eine Profilierung mit Abfällen zur Verwertung soll nach dem neuen Entwurf von vornherein nur dann zulässig sein, wenn sich bereits die gesamte Deponie in der Stillegungsphase befindet – also keine Ablagerung von Abfällen zur Beseitigung mehr erfolgt – und die Profilierung darüber hinaus abfalltechnisch erforderlich ist und nicht durch andere Maßnahmen wie die Änderung der Oberflächenverhältnisse, das Umschieben von Abfällen, den Weiterbetrieb als Deponie einer niedrigeren Deponieklasse oder durch spätere Verfüllung durch einen Verbundbetrieb mit anderen Deponien ersetzt werden kann. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen und eine Profilierung mit Verwertungsabfällen damit grundsätzlich infrage käme, macht der Entwurf die Zuordnungswerte für die einsetzbaren Verwertungsabfälle davon abhängig, ob die jeweilige Deponie über eine geologische Barriere und/oder eine Basisabdichtung verfügt. Dabei folgt der Entwurf dem Prinzip, dass mit sinkender deponietechnischer Ausstattung die Zuordnungswerte für die zur Profilierung einsetzbaren Verwertungsabfälle strenger werden. Soweit weder eine geologische Barriere noch eine Basisabdichtung vorhanden sind, soll in allen Deponieklassen grundsätzlich nur die Verwertung solcher Abfälle zu Profilierungszwecken zulässig sein, die die Zuordnungswerte für die Deponieklasse 0 einhalten.
Zu begrüßen ist die in dem neuen Entwurf vorgesehene Beschränkung des Geltungsbereiches der Verordnung auf die Abdichtungssysteme und den Ablagerungsbereich der Deponie. Die in dem Entwurf von November 2003 noch enthaltenen Vorgaben für den Einsatz von Abfällen zur Verwertung außerhalb des Deponiekörpers, die zu Widersprüchen mit allgemeinen Regelungen über die Abfallverwertung geführt hätten, sind damit entfallen.
Der neue Entwurf der Deponie-Verwertungsverordnung wurde vom Bundesumweltministerium am 14.06.2004 den beteiligten Kreisen zur Anhörung übersandt. Gerade hinsichtlich der sehr restriktiven Vorgaben für den Einsatz von Abfällen zur Verwertung zu Profilierungszwecken sind nochmals erhebliche Anregungen und Bedenken geltend gemacht worden. Es bleibt abzuwarten, ob dies das Bundesministerium veranlassen wird, die Vorgaben für die Verwertung zu Profilierungszwecken weiter zu entschärfen. In zeitlicher Hinsicht geht das Bundesumweltministerium weiterhin davon aus, dass die Deponie-Verwertungsverordnung Anfang 2005 in Kraft treten kann.