Auch die geplante verschärfte Besteuerung privat genutzter Dienstwagen wurde in Frage gestellt. Bekanntlich war hier der zu versteuernde Satz von 1% pro Monat auf 1,5% erhöht worden. Diese 1,5% sind von dem Neuwert des Pkw zu zahlen. Verwiesen wurde in der Begründung auf die angeblich gestiegenen Kosten. Zwischenzeitlich hat man offensichtlich die logische Schwäche dieser Argumentation erkannt.
Weiterhin ist angeregt worden, die geplante Neuregelung zum sogenannten Mantelkauf zur Verlustnutzung soweit zu entschärfen, daß der Verlustabzug zumindest in Sanierungsfällen nicht versagt wird.
In der Diskussion bleiben schließlich auch die Eigenheimzulage, Dokumentationspflichten für Verrechnungspreise und die Besteuerung von Wertpapierverkäufen. Für Wertpapiergewinne zeichnet sich ab, daß eine pauschale Abgeltungssteuer eingeführt wird. Für Gewinne aus Wertpapiergeschäften soll die Steuer "an der Quelle" erhoben werden und muß nicht - wie bisher vorgesehen - durch Kontrollmitteilungen der Banken gewährleistet werden. Durch eine Abgeltungssteuer wäre möglicherweise auch die Länderinitiative zur Wiedereinführung einer Vermögenssteuer vom Tisch.
Kritisiert wird auch die geplante Regelung, wonach Aufwendungen für Geschenke nicht mehr als Betriebsausgaben abzugsfähig sein sollen.