Praxistipp:
Angesichts dieser Entscheidung erscheint es für Gewerbetreibende, die eine eigene Homepage im Internet betreiben, ratsam, die im Webauftritt enthaltenen Metatags daraufhin zu untersuchen, ob fremde Marken enthalten sind.
Einzelheiten:
“Metatags“ sind nach außen nicht sichtbare Informationen im Quelltext einer Internetseite, die von Suchmaschinen aufgefunden werden und dort zu entsprechenden Trefferanzeigen führen können. Die Beklagte in dem zu entscheidenden Fall hatte im eigenen Webauftritt unter der Domain „impuls-private-krankenversicherung-im-vergleich.de“ das Wort „IMPULS“ als Metatag angegeben, um Kunden, die nur dieses Wort in eine Suchmaschine eingeben, auf das eigene Dienstleistungsangebot (Vergleich von Leistungen verschiedener privater Krankenversicherungen) hinzuweisen. Hiergegen wand sich die Klägerin, die unter der Firma „Impuls Medienmarketing GmbH“ am Markt auftritt und die Domains „impulsonline.de“ und „impuls-private-krankenversicherung.de“ besitzt.
Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen. Es war der Auffassung, dass keine markenmäßige Benutzung vorliege, da der Internetnutzer den Quelltext und darin enthaltene Begriffe nicht sehe und die dort verwendeten Begriffe so nicht als Herkunftshinweis für die angebotenen Waren und Dienstleistungen verstehe.
Die Revision gegen die Entscheidung war erfolgreich.
Die Frage, ob die Verwendung eines fremden Kennzeichens als „Metatag“ eine kennzeichenmäßige Benutzung darstellt, war in Literatur und Rechtsprechung umstritten. Die Richter in Karlsruhe entschieden nun, dass es nicht entscheidend sei, ob das Suchwort für den Nutzer auf den entsprechenden Internetseiten sichtbar werde. „Maßgeblich ist vielmehr, dass mit Hilfe des Suchworts das Ergebnis des Auswahlverfahrens beeinflusst und der Nutzer auf diese Weise zu der entsprechenden Internetseite geführt wird. Das Suchwort dient somit dazu, den Nutzer auf das dort werbende Unternehmen und sein Angebot hinzuweisen“, heißt es in dem Urteil. Dem beklagten Unternehmen wurde die Verwendung des Wortes „Impuls“ als Metatag untersagt.