Mit der Umsetzung der 4. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie 2015/849 vom 20. Mai 2015 (die "Richtlinie") ist in Deutschland ein neues Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten. Das neue GwG führt unter anderem ein so genanntes Transparenzregister ein, das die wirtschaftlich Berechtigten aller nicht börsennotierten Gesellschaften betrifft. Die obligatorischen Anmeldungen müssen bis zum 1. Oktober 2017 eingereicht werden.
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