Mit der Richtlinie 2014/55/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 16.04.2014 wurden alle öffentlichen Auftraggeber europaweiter Vergabeverfahren dazu verpflichtet, daraus resultierende Rechnungen elektronisch entgegennehmen und verarbeiten zu können. Die entsprechende europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung wurde am 17.10.2017 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Dabei wurden zentrale Regierungsstellen dazu verpflichtet, bis zum 18.04.2019 und sonstige öffentliche Auftraggeber bis zum 18.04.2020 sicherzustellen, dass entsprechende elektronische Rechnungen empfangen werden können. So muss also spätestens ab dem 18.04.2019 bzw. 18.04.2020 nicht nur die Beschaffung selbst, sondern auch das Vertragsmanagement (jedenfalls partiell) auf elektronische Mittel umgestellt sein. Dafür sind auch private Auftragnehmer verpflichtet, bis spätestens 27.11.2020 die Rechnungsstellung an die öffentliche Verwaltung elektronisch vorzunehmen.
Nachdem auf europäischer Ebene ein Normsetzungsverfahren entsprechende Grundlagen erarbeitet hatte, wurde auf deutscher Ebene der Standard XRechnung unter Beachtung dieser Grundlagen entwickelt.
Nunmehr wurde der Standard XRechnung im Bundesanzeiger AT vom 31. Juli 2019, B1, bekannt gemacht und ist als PDF-Datei hier zugänglich.
Der Standard XRechnung will ein Format schaffen, welches es Rechnungsstellern ermöglicht, bund- und länderübergreifend von allen öffentlichen Auftraggebern akzeptiert zu werden. Dabei ist zu beachten, dass die deutsche Umsetzung der europäischen Vorgaben noch ein gutes Stück über diese hinausgeht. Im Unterschied zu den Vorgaben der CEN-Norm, gilt die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland auch für Aufträge unterhalb der Schwellenwerte (derzeit 221.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen und 5.548.000 Euro für Bauleistungen). Rechnungen an Bundesbehörden müssen hierzulande schon ab 1.000 Euro elektronisch erfolgen. Der Standard XRechnung stellt dabei die maßgebliche Umsetzung der Vorgaben der CEN-Norm dar, auch wenn es noch konkurrierende Standards (bspw. ZUGFeRD) gibt.