Am 21.07.2011 ist die Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten („RoHS-Richtlinie") in Kraft getreten. Diese ersetzt die bisherige RohS-Richtlinie 2002/95/EG. Sie ist bis zum 02.01.2013 in Deutschland umzusetzen.
Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte herstellen, importieren oder vertreiben, müssen sich auf weitreichende Neuerungen einstellen: Es kommen erweiterte Kennzeichnungspflichten, neue Konformitätsanforderungen und Dokumentationspflichten auf sie zu.
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