Erst am 17. August 2015 tritt die europäische Erbrechtsverordnung in Kraft. Doch schon heute sind die EU-weiten Regelungen in allen testamentarischen Verfügungen und besonders der Beratung dazu zu beachten. Die Verordnung gilt dann in allen EU-Staaten, außer Dänemark, Irland und Großbritannien. Staatsverträge bleiben daneben vorrangig in Kraft.
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