Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission Gas und Wärme hat ihren Abschlussbericht übergeben. Die Kommission betont, dass die Kostenbelastung der Gasverbraucher nicht auf das Vorkrisenniveau reduziert werde. Vielmehr sollen die Maßnahmen die besonders hohen Belastungen abfedern, die bis zum Erreichen der „neuen Normalität“, also des mittelfristig erwarteten Kostenniveaus, auf die Gasverbraucher zukommen.
Konkret schlägt die Expertenkommission vor, für große industrielle Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) mit einem Verbrauch von mehr als 1,5 GWh/a ein bestimmtes Kontingent zu entlasten. Das Kontingent bemisst sich im Regelfall an 70% des Verbrauches des Jahres 2021. Für die verbliebene Menge des Gasverbrauchs wird der volle vertraglich vereinbarte Marktpreis fällig.
Für das Kontingent wird ein Beschaffungspreis von 70 EUR/MWh definiert. Die geförderte Gasmenge kann das verbrauchende Unternehmen für seine Zwecke nutzen oder am Markt verwerten. Kunden, die unmittelbar mit Dampf versorgt werden, soll ein Nettopreis von 100 EUR/MWh für ein Kontingent von 70% garantiert werden. Die gewährte Subvention wird über den jeweiligen Gaslieferanten abgewickelt.
Die Entlastung steht allen Unternehmen offen. Sie müssen die Teilnahme an dem Programm lediglich bei ihrem Versorger anmelden (Opt-In) und öffentlich machen. Ein Opt-Out ist möglich. Die Kommission Gas und Wärme schlägt vor, die Unterstützung nur Unternehmen zu gewähren, die die betroffenen Standorte erhalten.
Insbesondere für Haushaltskunden sowie sonstige Kunden mit Standardlastprofilen (SLP-Kunden) soll das zu entlastende Kontingent 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose betragen, die für die Berechnung der Abschlagszahlung der Mieter im September 2022 herangezogen wurde. Der erhaltene Betrag muss nicht zurückgezahlt werden, selbst wenn der tatsächliche Verbrauch in der Jahresendabrechnung von der angenommenen Menge abweicht.
Durch einen garantierten Brutto-Arbeitspreis inklusive aller staatlich induzierten Preisbestandteile von 12 ct/kWh für Gas für ein Kontingent der Gasverbrauchsmenge wird die Belastungsentwicklung für Gaskunden gedämpft. Für den Rest der Verbrauchsmenge oberhalb des Kontingentes gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis. Die Gaspreisbremse soll zum 1. März 2023 in Kraft treten und frühestens zum 30. April 2024 enden.
Bereits vorab sollen die SLP-Kunden im Dezember 2022 eine einmalige Entlastung auf Basis des Verbrauchs erhalten, welcher der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde. Sie berücksichtigt auch das Preisniveau im Dezember 2022. Diese einmalige Entlastung dient als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse.
Die resultierenden Entlastungen für die Verbraucher erstattet der Bund den Versorgern. Die Maßnahmen betreffen nicht die Großhandelspreise. Gaskraftwerke sollen ausgenommen werden, da keine weiteren Anreize zur Gasverstromung gegeben werden sollen.
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