In den Änderungen am Regierungsentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sehen die vom Bundestagssauschuss für Klimaschutz und Energie geladenen Sachverständigen eine Verbesserung. Zugleich wiesen sie in der zweiten öffentlichen Anhörung des Ausschusses auf aus ihrer Sicht nach wie vor bestehende Defizite hin.
So hoben sie die stärkere Verzahnung der GEG-Novelle mit dem beabsichtigten Wärmeplanungsgesetz als positiv hervor. Sie erhöhe für die Betroffenen die Planungssicherheit und helfe, Fehlinvestitionen zu vermeiden. Aus dieser Verzahnung folge jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Realisierung des jeweils aufzustellenden Wärmeplans.
Moniert wurde, dass der Gesetzesentwurf Solarthermie- und Effizienzmaßnahmen nicht ausreichend berücksichtige sowie KWK- und Brennstoffzellentechnologien völlig ignoriere. Die Vertreterin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft empfahl, spezifische Anforderungen an die Umstellung der Gasnetze auf die vollständige Versorgung mit Wasserstoff besser im Rahmen des Wärmeplanungsgesetzes zu regeln. Der Vertreter der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland wies darauf hin, dass Eigentümer immer auch die geplante EU-Gebäuderichtlinie im Hinterkopf haben müssten. Den Härtefalleinwand für Mieter lehne er ab, wohingegen Vertreter der Mieterverbände diesen begrüßten. Auch die geplanten Kappungsgrenzen für die Umlage der Kosten des Heizungstausch bewerteten Vermieter- und Mieterverbände konträr.
Auch wenn auf der zweiten Anhörung kein Vertreter aus einem Umweltverband mehr geladen war, betonte die Vertreterin vom Verbraucherzentrale Bundesverband, dass die Vorgabe, zu einem Anteil der erneuerbaren Energien von 65 % zu kommen, nicht mehr sichergestellt sei; die Koalition bleibe hier hinter ihren eigenen Zielen zurück.
Das Gesetz soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen noch in dieser Woche im Bundestag beschlossen werden. Das dazugehörige Förderregime sowie das oben erwähnte Wärmeplanungsgesetz sollen im Herbst verabschiedet werden.