Mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)“, das zum 1. Januar 2024 in Kraft treten wird, wird das Personengesellschaftsrecht an das moderne Wirtschaftsleben angepasst und dadurch umfassend geändert. Zahlreiche Neuerungen kommen auf Personengesellschaften (insbesondere GbR, OHG und KG) zu, aus denen sich Handlungsbedarf z.B. für folgende Konstellationen ergeben können:
Das Gesetz wird zwar erst im Jahr 2024 in Kraft treten, es werden bis dahin aber - im Einzelfall umfassende und ggf. zeitintensive - Vorarbeiten zu leisten sein.
In unserem Webinar „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) – Handlungsbedarf für Ihre Personengesellschaft“, das am 1. Februar 2023 ab 10 Uhr online stattfinden wird, geben wir einen Überblick und Praxistipps, welche Neuerungen sich durch das MoPeG ergeben und wo (dringender) Handlungsbedarf besteht.
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Die Teilnahme ist kostenlos. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.