Am 14.02.2012 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vorgelegt. Mit dem Gesetz soll der zweite Schritt einer umfassenden Novellierung des Baurechts zur Stärkung des Klimaschutzes und der Innenentwicklung vollzogen werden. Nachdem der energie- und klimapolitische Teil der Bauplanungsrechtsnovelle vorgezogen worden und bereits am 30.07.2011 als Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden in Kraft getreten ist, soll mit diesem Gesetz nunmehr die Innenentwicklung gestärkt und die Baunutzungsverordnung angepasst werden.
Wesentliche Inhalte
Die Novelle verfolgt zunächst das Ziel, die Inanspruchnahme neuer Flächen dadurch zu reduzieren, dass der städtebaulichen Entwicklung durch Maßnahmen der Innenentwicklung der Vorrang eingeräumt wird. Weiterhin wird die Möglichkeit eingeführt, zentrale Versorgungsbereiche durch Darstellung im Flächennutzungsplan zu schützen. In Bezug auf die Ansiedlung von Vergnügungsstätten, namentlich Spielhallen, sollen neue Steuerungsmöglichkeiten eröffnet werden. Im Bereich der Baunutzungsverordnung ist besonders erwähnenswert die Ausweitung der Zulässigkeit von Anlagen zur Kinderbetreuung in reinen Wohngebieten und von Solaranlagen. Bemerkenswert ist schließlich auch die neu eröffnete Möglichkeit zur Überschreitung von Obergrenzen bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung.
Weiteres Verfahren
Die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände, Länder und Interessenverbände ist im März 2012 erfolgt. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist für den Herbst 2012 geplant und soll bis zum Jahresende zum Abschluss kommen.