Die Wahrnehmung gesamtgesellschaftlicher Verantwortung, insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels, gewinnt auch in der Immobilienwirtschaft zunehmend an Bedeutung. Die deutsche Immobilienwirtschaft hat als Branche ihren CO2-Ausstoß bereits deutlich reduziert. Dies geschah insbesondere durch das sogenannte „Green Building“, also die nachhaltige Errichtung von Neubauten sowie die Modernisierung und Sanierung von Bestandsimmobilien.
Da ein großer Teil der Immobilien in Deutschland nicht durch ihren Eigentümer genutzt, sondern vermietet werden, stellt sich auch im Mietrecht die Frage, wie eine nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung von Mietobjekten sichergestellt werden kann. Ein geeignetes Instrument hierfür können sogenannte „Green Leases“, also auf Nachhaltigkeit ausgerichtete (Gewerbe-) Mietverträge sein.
Green Leases verfolgen vielfältige Ziele, die sich insbesondere an den ESG-Prinzipien orientieren. ESG steht dabei für Environmental, Social and Corporate Governance und bezeichnet die nachhaltige Entwicklung der ökonomischen, ökologischen und sozialen gesellschaftlichen Verhältnisse.
Für die Immobilienwirtschaft stehen dabei der schonende Umgang mit Ressourcen, die Reduzierung von Emissionen und Abfällen sowie eine besonders transparente und effiziente Vertragsgestaltung im Vordergrund. Dies kann sowohl in der Präambel eines (Gewerbe-)Mietvertrages als auch in einzelnen, konkreten Regelungen festgehalten werden. Einzelne Regelungen können dabei sowohl konkrete Verhaltenspflichten hinsichtlich der Nutzung und Bewirtschaftung des Mietobjekts enthalten als auch eher „weiche“ Bemühungen zu nachhaltigem Handeln statuieren.
Die nachhaltige Gestaltung von Mietverträgen bietet sowohl für Mieter als auch für Vermieter eine Reihe attraktiver Vorteile.
Zum einen können durch die Reduzierung von Emissionen und ressourcenschonendes Verhalten auf beiden Seiten Kosten eingespart werden. Darüber hinaus steigert die Verwendung von Green Leases – ähnlich wie bereits nachhaltiges Bauen – die Attraktivität eines Mietobjekts und kann damit die Verkaufs-, Vermietungs- und Finanzierungschancen erhöhen.
Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass Green Leases auf dem deutschen Immobilienmarkt noch nicht weit verbreitet sind. Der Vermieter kann sich durch eine solche Gestaltung und die daraus resultierende Attraktivität des Mietobjekts einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und darüber hinaus sein Profil schärfen.
Schließlich können durch eine vorausschauende Vertragsgestaltung spätere Gesetzesänderungen antizipiert und damit unternehmerische Risiken und Mehrkosten vermieden werden.
Es gibt kein allgemein gültiges Muster oder Formular für einen „grünen“ Mietvertrag. Green Leases müssen immer individuell auf das konkrete Mietobjekt und das Vertragsverhältnis abgestimmt werden.
Besonderes Augenmerk ist auf die AGB-Festigkeit konkreter Nachhaltigkeitsklauseln zu legen. Es empfiehlt sich, die Klauseln möglichst individuell zwischen den Parteien auszuhandeln, um eine AGB-Kontrolle zu vermeiden. Sollte eine AGB-Prüfung relevant werden, ist es in jedem Fall ratsam, sich bei der Vertragsgestaltung anwaltlich beraten zu lassen.
Wir unterstützen unsere Mandanten auf Vermieter- und Mieterseite bei der Gestaltung solcher an Nachhaltigkeitskriterien orientierter (Gewerbe-)Mietverträge.
Gerne stehen wir Ihnen daher für alle Fragen rund um die Vertragsgestaltung im gewerblichen Mietrecht zur Verfügung.