Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt seit fast 40 Jahren verbindlich die Preise für Planungsleistungen im Bauwesen. Zum runden Jubiläum im nächsten Jahr könnte nun das Aus für die HOAI drohen. Die EU-Kommission hat sich im Rahmen eines von ihr bereits angestrengten Vertragsverletzungsverfahrens wegen angeblichen Verstoßes der HOAI gegen die Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) nicht von einer ersten Stellungnahme der Bundesregierung überzeugen lassen und deshalb am 25.02.2016 eine sogenannte begründete Stellungnahme abgegeben. Dagegen kann die Bundesregierung nun zwar wieder Stellung nehmen. Beobachter sind jedoch sicher, dass die EU-Kommission auch daraufhin nicht von ihrer Meinung Abstand nehmen und Deutschland vor dem EuGH verklagen wird. Die Europarechtskonformität der HOAI war seit jeher umstritten. Insbesondere wegen der in Art. 15 Dienstleistungsrichtlinie aufgegriffenen Preisvorschriften, welche die Dienstleistungsfreiheit nicht beeinträchtigen dürfen, ist der EuGH nun wohl zur Entscheidung über die HOAI aufgefordert. Wir werden weiter berichten.