Der Europäische Gesetzgeber hat in der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr („VO 165/2014“) die Verpflichtung zum Einbau eines Fahrtenschreibers, der an einen Positionsbestimmungsdienst auf der Basis eines Satellitennavigationssystems angebunden ist („intelligenter Fahrtenschreiber“), in Fahrzeugen zur Personen- und Güterbeförderung im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr („VO 561/2006“) normiert. Die eingebauten Geräte sollen den Standort zu Beginn der täglichen Arbeitszeit, nach jeweils drei Stunden kumulierter Lenkzeit und am Ende der täglichen Arbeitszeit erfassen. Die so gesammelten Daten können jederzeit von den Kontrollbehörden mit Hilfe drahtloser Fernkommunikation abgerufen werden. Vorgeschrieben ist bei den neuen Geräten auch, dass sie den Fahrer akustisch oder optisch warnen, wenn Störungen vorliegen oder er sich einer ununterbrochenen Lenkzeit von 4,5 Stunden nähert.
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