Mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2002 hatte die rot-grüne Koalition im Einkommensteuergesetz das Verbot aufgenommen, Verluste vollständig mit Einnahmen aus einer anderen Einkommensart zu verrechnen.
So dürfen seither beispielsweise Gewinne aus einem Gewerbebetrieb nur noch bis zu 51.500,- EUR (verheiratet: 103.000,- EUR) jährlich mit Verlusten aus der Ver-mietung einer Wohnung ausgeglichen werden. Darüber hinausgehende Minusbeträge können nur noch zur Hälfte geltend gemacht werden.
Der BFH sieht diese Regelung als verfassungswidrig an: Jedenfalls das Existenzminimum müsse von der Abgabepflicht freigestellt bleiben.