Seit dem 01. Januar 2011 gilt in der Abfallwirtschaft ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn in Höhe von 8,24 € je Stunde.
Der bisherige Mindestlohn in Höhe von 8,02 € je Stunde hatte mit Ablauf des 31. Oktober 2010 seinen allgemeinverbindlichen Charakter und damit seine zwingende Geltung für alle Unternehmen der Branche verloren, da die zugrunde liegende Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu diesem Zeitpunkt außer Kraft getreten war. Zwar hatten BDE, VKA und ver.di am 17. September 2010 den Antrag gestellt, den aktuell gültigen 2. Änderungstarifvertrag zum Mindestlohntarifvertrag bereits beginnend mit dem 01. November 2010 für allgemeinverbindlich zu erklären, um eine Unterbrechung der Allgemeinverbindlichkeit zu vermeiden. Die hierfür erforderliche Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde jedoch erst am 14. Dezember 2010 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Augenscheinlich war der zeitliche Vorlauf zum Erlass der Verordnung zu kurz bemessen. Auslöser der Verzögerung dürfte dabei der Umstand gewesen sein, dass nach dem Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung alle Entscheidungen zum Thema Mindestlohn über die gesetzlichen Anforderungen hinaus durch einen Kabinettsbeschluss legitimiert werden müssen. Dieser erging vorliegend erst Anfang Dezember.
Sie finden die Zweite Abfallarbeitsbedingungenverordnung hier. Die Verordnung tritt am 31. August 2011 außer Kraft. Dem Vernehmen nach wollen die beteiligten Branchenverbände schon im Januar 2011 Verhandlungen zu einem neuen Mindestlohntarifvertrag aufnehmen, in dem auch eine mögliche Differenzierung des Mindestlohns in Stufen thematisiert werden soll. Das Ergebnis dieser Verhandlungen bleibt abzuwarten. Ebenfalls abzuwarten bleibt, ob es diesmal gelingt, eine Unterbrechung der Allgemeinverbindlichkeit zu vermeiden.
Fragen hierzu? – Fragen Sie uns!