Die EU-Kommission überprüft alle zwei Jahre die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts. Da diesen Schwellenwerten Verpflichtungen der EU nach einem internationalen Beschaffungsübereinkommen – dem Government Procurement Agreement (GPA) – zugrunde liegen, sind die Werte abhängig von den Wechselkursentwicklungen.
Am 18.12.2017 wurden die entsprechenden Durchführungsverordnungen veröffentlicht. Die neuen Schwellenwerte sind darin wie folgt festgesetzt:
Die Schwellenwerte gelten in der neuen Höhe unmittelbar zum 01.01.2018. Eine Maßnahme zur Umsetzung der EU-Durchführungsverordnungen seitens des deutschen Gesetzgebers ist nicht erforderlich.