Berücksichtigung der Eigenart des Geruchs
Gegenüber der Vorläuferfassung wird nunmehr die Berücksichtigung der Hedonik - also die Bewertung eines Geruchs als angenehm oder unangenehm - ausführlicher beschrieben. Anlass sind die Ergebnisse aus dem auf einen gemeinsamen Auftrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg sowie des Verbandes der Chemischen Industrie zurückgehenden Forschungsprojekt "Untersuchung zur Auswirkung von Intensität und hedonischer Geruchsqualität auf die Ausprägung der Geruchsbelästigung" (2003). Im Falle hedonisch eindeutig angenehmer Gerüche kann deren Beitrag zur Gesamtbelastung nunmehr mit dem Faktor 0,5 gewichtet werden. Die Einstufung als angenehm oder unangenehm erfolgt anhand sogenannter Polaritätenprofile, die den eingesetzten Probanden/Probandinnen anhand einer Vielzahl von Kriterien eine Einstufung als Duft oder Gestank abverlangen.
Das Verfahren für die Ausbreitungsrechnung
Das System der Geruchsimmissions-Richtlinie im übrigen ist weitestgehend beibehalten worden. Dies gilt insbesondere für die Beurteilung von Gerüchen anhand der zwischen Woh-/Mischgebieten und Gewerbe-/Industriegebieten unterscheidenden Immissionswerte. Danach dürfen in Wohn-/Mischgebieten Gerüche an nicht mehr als 10 vom 100 Hundert der Jahresstunden und in Gewerbe-/Industriegebieten an nicht mehr als 15 vom Hundert der Jahresstunden wahrnehmbar sein. Die Geruchshäufigkeit wird insbesondere im Genehmigungsverfahren anhand von Ausbreitungsberechnungen ermittelt. Die für die Ausbreitungsberechnung bisher angewendeten Ausbreitungsmodelle Odif und TA Luft-Faktor 10 wurden durch das dreidimensionale Ausbreitungsmodell AUSTAL 2000 ersetzt, welches insbesondere bodennahe Quellen besser erfassen soll.