Sie wird in der nächsten Zeit Abfallerzeuger und die geasmte Entsorgungswirtschaft nachhaltig beschäftigen, da das Regelwerk einiges an Neuerungen mit sich bringt. Frist zur Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten ist der 12. Dezember 2010. In Deutschland bedeutet Umsetzung unter anderem: Novelle des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.
Lesen Sie hierzu unseren aktuellen Newsletter