Einzelnachweise auch zukünftig möglich
Die Präqualifikation selbst soll bundeseinheitlich durch eine begrenzte Anzahl wettbewerblich ermittelter privater Unternehmen erfolgen, die von einer noch zu benennenden Bundesbehörde nach einheitlichen Richtlinien akkreditiert und überwacht werden sollen. Die Präqualifikation soll für Unternehmen allerdings auf freiwilliger Basis erfolgen, so dass auch zukünftig die Eignung eines Bieters oder Bewerbers durch Einzelnachweise dokumentiert werden kann. Ist die Beteiligung von Nachunternehmen vorgesehen, ist ein präqualifiziertes Unternehmen nach den Vorstellungen der Arbeitsgruppe zukünftig verpflichtet, nur solche Nachunternehmen einzusetzen, die ihrerseits präqualifiziert sind oder durch Einzelnachweis belegen können, dass alle Präqualifikationskriterien erfüllt sind. Das präqualifizierte Unternehmen hat dem öffentlichen Auftraggeber zudem jeglichen Nachunternehmereinsatz mitzuteilen. Auch für öffentliche Auftraggeber wird das Verfahren kostenlos sein, die Präqualifizierungsstelle soll sich nach Auffassung des Ministeriums aus den Entgelten für die Präqualifikation finanzieren.