In ihrem aktuellen Aufsatz gehen die Anwälte Jürgen Heilbock, LL.M. (Georgetown) und Dr. Dennis Geissler auf das Urteil des OLG Düsseldorf (9 U 179/16, BeckRS 2018, 31126) vom 12.03.2018 ein, in dem das Gericht eine Rechtsanwaltssozietät wegen fehlerhafter Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von EUR 13,5 Mio. verurteilt.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Auszug aus der Zeitschrift für Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (GWR, Heft 12/2019, Seite 211-213).