Wie wir an dieser Stelle schon berichtet haben, hatte der Bundestag am 26.09.2024 beschlossen, dass anstelle des gesetzlichen Schriftformgebots für längerfristige Gewerbemietverträge zukünftig (nur) das Textformgebot gelten solle - eine Unterschrift zur Einhaltung des Formerfordernisses ist danach nicht mehr nötig. Der Bundesrat hat dieser Gesetzesänderung nun am 18.10.2024 zugestimmt. Die Gesetzesänderung tritt voraussichtlich am 01.01.2025 in Kraft. Für Bestandsmietverträge gilt eine Übergangsfrist von 12 Monaten ab Inkrafttreten, so dass bei einem Verstoß gegen das Schriftformerfordernis bis zum 31.12.2025 noch eine Schriftformkündigung möglich ist.
Dass die Gesetzesänderung vermutlich zunächst mehr Probleme aufwirft, als löst, haben wir ebenfalls bereits in unserem Blog-Beitrag vom 11.10.2024 („Textformgebot soll Schriftformgebot für langfristige Grundstücks- und Gewerbemietverträge ersetzen“) angerissen.
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