In dem entschiedenen Fall hatte die Bosal Holding B. V., eine niederländische Finanzholding, auf Anerkennung ihrer Kosten aus Beteiligungen in neun anderen Mitgliedstaaten geklagt. Das niederländische Steuerrecht beschränkt aber die Abzugsfähigkeit auf Töchter mit Sitz im Inland. Grund: Bei inländischen Töchtern sei der Abzug der Kosten kohärent, da mit diesen Kosten auch die im Inland steuerpflichtigen Gewinne erwirtschaftet werden; im Ausland sei das dagegen anders. Außerdem sei die Regelung nötig, so die Regierung, um eine Aushöhlung der Besteuerungsgrundlagen durch Töchter in Steueroasen zu verhindern. Diese Argumente können aber keine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit rechtfertigen, urteilte der EuGH. Zwischen Gewinnen der juristisch selbständigen Tochter im Ausland und Kosten der Mutter im Inland gäbe es keinen unmittelbaren Zusammenhang. Daher sei auch die Kohärenz des niederländischen Steuerrechts nicht in Gefahr.
Kosten aus ausländischen Gesellschaften zu 100 % abzugsfähig
In Deutschland gilt bislang die Regel, dass Kosten aus ausländischen Beteiligungen bis zu einer bestimmten Schwelle – 5 % der Dividenden, die von der ausländischen Tochter an die Mutter fließen – nicht als abzugsfähige Betriebsausgaben anerkannt werden. Diese Regelung dürfte nicht länger haltbar sein. Zukünftig können Unternehmen 100 % der Kosten absetzen. Insofern ist zu empfehlen, Steuerbescheide, die noch nicht bestandskräftig sind, in jedem Fall offen zu halten. Es sollte also Einspruch eingelegt werden.
Steuerliche Vorteile bei Gewinnen von Auslandstöchtern
Die Folgen der Entscheidung dürften aber noch weiter reichen: Auch die deutschen Vorschriften gegen das Verlagern von Unternehmensgewinnen in das steuergünstigere EU-Ausland sind mit dem Urteil ins Wanken geraten. Einkünfte bei Auslandstöchtern, die dort zu weniger als 25 % besteuert werden und passiv – also nicht durch Produktion etc. - erwirtschaftet wurden, werden dem Gewinn der deutschen Mutter hinzugerechnet. Diese Regelung, die gleichfalls die Ausnutzung von Steueroasen erschweren soll, ist jetzt nur noch schwer zu verteidigen. Die Weiterentwicklung bleibt abzuwarten.