Die seit dem Jahre 2000 geltende Gruppenfreistellungsvereinbarung für Vertikalvereinbarungen ist am 31. Mai 2010 ausgelaufen. Die EU-Kommission hat diese Gelegenheit genutzt, um sowohl die Gruppenfreistellungsvereinbarung selbst als auch die dazugehörigen Leitlinien zu überarbeiten und dabei die während der Geltungsdauer der alten Gruppenfreistellung gewonnenen Erkenntnisse in die Nachfolgeregelung einzuarbeiten.
Auch wenn die am 1. Juni 2010 in Kraft getretene neue Gruppenfreistellung für Vertikalverträge inhaltlich nur wenige Änderungen mit sich gebracht hat, so sind einige von diesen doch von erheblicher praktischer Bedeutung. So engt etwa die Einführung einer zweiten Marktanteilsschwelle die Freistellungsmöglich-keiten für Vertriebsverträge merklich ein und erhöht den Aufwand, den Unternehmen betreiben müssen, um die Wirksamkeit von Vertikalverträgen im Wege der Selbsteinschätzung zu beurteilen, erheblich.
Gleichzeitig geben die neu in die Vertikalleitlinien aufgenommenen Aus- führungen zum Internet-Vertrieb wichtige Hinweise für die Praxis in diesem immer wichtiger werdenden Bereich.
Bestehende Vertragsbeziehungen müssen bis spätestens zum 31.05.2011 an die neue Rechtslage angepasst werden. Vor diesem Hintergrund besteht, soweit die entsprechenden Änderungen bislang noch nicht vorgenommen wurden, akuter Handlungsbedarf.