Mit dem neuen Jahr hat für die Transparenz der deutschen Wirtschaft das digitale Zeitalter begonnen. Am 1. Januar ging im Internet ein zentrales amtliches Datenportal in Betrieb. Unter www.unternehmensregister.de kann seit Jahresbeginn jedermann so ziemlich alle Angaben abrufen, die eine Firma veröffentlichen muss. Das gilt von der kleinen Gesellschaft mit beschränkter Haftung bis zur börsennotierten Aktiengesellschaft.
Dazu gehören die Informationen, die ein Unternehmen schon bisher beim örtlichen Handelsregister einreichen musste. Diese älteren Unterlagen die auf die einzelnen Amtsgerichte verstreut sind, lassen sich ebenfalls im Netz abrufen. Zur Bekanntgabe verpflichtet sind außerdem Handelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als vollhaftenden Gesellschafter (vor allem die beliebten GmbH & Co. KG´s) sowie Einzelkaufleute mit einem größeren Betrieb. Verzeichnet sind aber auch Geschäftsleute mit etwas ungewöhnlicheren Rechtsformen, so z.B. die Partnerschaftsgesellschaft, die Europäische Aktiengesellschaft und die Seerechtliche Gesellschaft.
Eine Fundgrube ist das neue Zentralregister nicht nur für Kunden, Kreditinstitute oder Zulieferer, sondern auch für Kapitalanleger. Meldungen über größere Beteiligungen – die Mindestschwelle dafür ist zum Jahresbeginn von 5 auf 3 % an einer Aktiengesellschaft gesunken – sind dort ebenso verzeichnet wie Börsenpflichtmitteilungen (Ad-Hoc- Meldungen) oder Aufrufe von Investoren, die Mitstreiter für eine Sonderprüfung oder eine Schadensersatzklage suchen. Bislang waren diese Informationen verstreut im elektronischen Bundesanzeiger und auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) zu finden. Auch dann, wenn ein Unternehmen in die Krise geraten ist, findet sich dies im neuen Register, nämlich als Bekanntmachung des zuständigen Insolvenzgerichts.
Die Unternehmen die ihre Pflichtangaben künftig per E-Mail übermitteln müssen, kostet dies weniger Gebühren als die Einreichung auf Papier. Dieser Weg ist nur noch für eine Übergangszeit von bis zu 3 Jahren möglich, dann entfällt auch die gleichzeitige Veröffentlichung in einer Tageszeitung.
Verschärft wird zugleich die staatliche Kontrolle darüber, ob die Firmen ihre Publikationspflichten auch wirklich einhalten. Nur die wenigsten GmbH´s reichen nämlich bislang ihren Jahresabschluss ein. Künftig wacht eine neue Bundesbehörde – das Bundesamt für Justiz in Bonn – von amtswegen darüber. Eingereicht werden muss dieser dann direkt beim elektronischen Bundesanzeiger. Verstöße gegen den Offenlegungszwang kann das Amt mit einem Ordnungsgeld von bis zu 25.000,00 € ahnden. Dieses kann bei beharrlichen Transparenzverweigern sogar mehrfach hintereinander verhängt werden – zuzüglich der Verfahrenskosten.