Es handelt sich um die „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss geprüfter Meister/geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung“ sowie um die „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss geprüfter Meister/geprüfte Meisterin für Rohr-, Kanal- und Industrieservice“. Beide Regelwerke sind zum 1. März 2005 in Kraft getreten.