Artikelverordnung für die Verwertung mineralischer Stoffe und Abfälle
Der Gesamtentwurf trägt den Titel „Verordnung zur Regelung des Einbaus von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken und zur Änderung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung“. Den innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmten Arbeitsentwurf finden Sie hier.
Ersatzbaustoffverordnung
Die Artikelverordnung gliedert sich in zwei Teile. Bei dem ersten Teil handelt es sich um die Ersatzbaustoffverordnung. Ausweislich ihres § 1 dient sie dem Zweck, die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von mineralischen Abfällen sowie die Einhaltung der entsprechenden Anforderungen bei dem Einsatz von industriellen Nebenprodukten und Recyclingprodukten, insbesondere zum Schutz des Bodens und des Grundwassers, sicherzustellen. Im Verordnungsentwurf thematisierte Materialen sind neben aufbereitetem Bauschutt und Straßenaufbruch sowie Bodenmaterial unter anderem Hochofenstückschlacke, Hüttensand, Stahlwerksschlacke, Hausmüllverbrennungsaschen, Gleisschotter. Undeutlich ist, was für nicht thematisierte Materialien gilt.
Ergänzung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
Der zweite Teil des Regelungspakets ergänzt die Bundes-Bodenschutzverordnung. Von besonderem Interesse dürfte hierbei der neugeschaffene § 12 a BBodSchV sein, der „Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Material unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht“ regelt, d.h. unter anderem die mit Spannung erwarteten Vorgaben für die Verfüllung von Abgrabungen enthält. Angesichts des Volumens des Stoffstroms, der gegenwärtig in derartige Verwendungen geht, dürften auch die Inhalte dieser Vorschrift Diskussionen hinsichtlich ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen auslösen.
Integrierte Deponieverordnung und Gewinnungsabfallverordnung
Der Regelungen nicht genug. Seit Ende des letzten Monats liegt der zweite Arbeitsentwurf der „Integrierten Deponieverordnung“ vor. Auch hierbei handelt es sich um eine Artikelverordnung. Unter dem Langtitel „Verordnung über Deponien und Langzeitlager und zur Umsetzung der Bergbauabfallrichtlinie“ fasst sie in ihrem ersten Teil die bisher auf verschiedene Regelwerke verteilten deutschen Deponievorschriften zusammen – und ändert diese. Im zweiten Teil des Regelungspakets wird die europäische Bergbauabfallrichtlinie durch die sogenannte Gewinnungsabfallverordnung umgesetzt. Auch dieser Entwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Den Text des Arbeitsentwurfs finden Sie hier. Auch die integrierte Deponieverordnung sowie die Gewinnungsabfallverordnung werden Stoffströme im mineralischen Bereich massiv beeinflussen.
Einen Einblick in die Zukunft bei den mineralischen Stoffen und Abfällen erfordert eine Betrachtung der Regelwerke in ihrem Zusammenspiel. Hierzu unser Veranstaltungshinweis.