Gestaltungsempfehlung
Einnahmen sollten in das Jahr 2005 verlagert werden, wohingegen Ausgaben auf das Jahr 2004 vorzuziehen sind. Aufgrund der niedrigeren Steuersätze im nächsten Jahr, sollten Gewinne auf das nächste Jahr verlagert werden.
Wegen der geänderten Steuersätze im Vergleich zum vergangenen Jahr sollten die Einkommenssteuervorauszahlungsbescheide überprüft werden. Es kann sein, dass aufgrund der Tarifabsenkung die Vorauszahlungen angepasst werden müssen. Es sollten entsprechende Herabsetzungsanträge gestellt werden.