Partner / Köln, Hamburg
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Dr. Michael Gayger berät nationale und internationale Unternehmen zu allen Themen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts. Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit liegen im Infrastruktur-, Verkehrs- und Umweltbereich. Er berät zum Förder- und Beihilfenrecht (auch an der Schnittstelle zum Vergaberecht), zum Verwaltungsrecht sowie zum Umwelt- und Abfallrecht. Ein weiterer Fokus der Tätigkeit von Herrn Dr. Gayger liegt im Bereich der Produktregulierung, einschließlich (umweltrechtlicher) Produkt-Compliance, Produktzulassungen und Produktrückrufen.
Herr Dr. Gayger vertritt deutsche und internationale Unternehmen sowie öffentliche Stellen in Gerichts- und Verwaltungsverfahren sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene. Ebenso berät Herr Dr. Gayger regelmäßig zu regulatorischen Aspekten im Rahmen von Unternehmenskäufen und -verkäufen.
Herr Dr. Gayger studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und der Columbia University in New York/USA. Im Rahmen seiner juristischen Ausbildung war Herr Dr. Gayger unter anderem bei der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission in Brüssel und bei einem Rechtsstaatsprogramm in Bangkok/Thailand tätig. 2015 wurde er mit einer Dissertation zur Infrastrukturfinanzierung unter dem Europäischen Beihilfenrecht an der Bucerius Law School in Hamburg promoviert.
Vor seinem Eintritt bei avocado rechtsanwälte 2021 war Herr Dr. Gayger mehrere Jahre in einer internationalen Wirtschaftskanzlei im Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht in Köln tätig.
Herr Dr. Gayger ist Lehrbeauftragter für Europäisches Beihilfenrecht an der Bucerius Law School in Hamburg und regelmäßig als Dozent zu regulatorischen Themen tätig. Zudem ist Herr Dr. Gayger durch zahlreiche Veröffentlichungen ausgewiesen.
Aufnahme in die Liste der "Ones to Watch" 2025 von The Best Lawyers in Germany für Öffentliches Recht/Regulierung.
Gayger, Michael: Mitautor in: Ehring/Taeger, Produkthaftungs- und Produktsicherheitsrecht, NomosKommentar, §§ 3 – 5, 8, 25 Produktsicherheitsgesetz, Art. 10 – 24 Marktüberwachungs-VO, §§ 4 – 11 Marktüberwachungsgesetz
Gayger, Michael: Vergaberechtsverstoß des Empfängers führt nicht notwendig zur Rückforderung einer Zuwendung!, Anm. zu VG Köln, Beschl. v. 4.2.2021, 16 K 1940/18, VergabeFokus, Ausgabe 6/2021, S. 17 ff.
Gayger, Michael u.a.: Staatshaftung für Mieter und Vermieter aufgrund staatlichen Infektionsschutzes?, in: Zehelein, Miete in Zeiten von Corona, 2. Auflage 2021, S. 195
Gayger, Michael u.a.: Flexibilität in der EU-Beihilfenkontrolle – Staatliche Rettung für Unternehmen in der COVID-19-Pandemie, Behörden Spiegel, April 2020, S. 20
Gayger, Michael u.a.: COVID-19 – Hoheitliche Befugnisse, Rechte Betroffener und staatliche Hilfen, NVwZ 2020, S. 417
Gayger, Michael u.a.: Sichere Produkte ohne technische Normen, NVwZ 2019, S. 1491
Gayger, Michael u.a.: Kein Akteneinsichtsrecht des Beihilfenempfängers?, EuZW 2019, S. 669
Gayger, Michael u.a.: Vertrackte Verpackungen - Erste Erfahrungen aus dem neuen Verpackungsgesetz, FAZ v. 27. Februar 2019
Gayger, Michael u.a.: Die Rekommunalisierung in der Beihilfenrechtsfalle?, NVwZ 2018, S. 273
Gayger, Michael u.a.: In der Falle des Beihilfenrechts, NJW-aktuell 12/2018, S. 17
Gayger, Michael u.a.: Fallstricke bei der Rekommunalisierung, PLATOW Recht, 31. Mai 2017, Nr. 62, S. 8
Gayger, Michael: Infrastructure Funding at the Interface between the EU State Aid Rules and Member States’ General Economic Policy, European State Aid Law Quarterly 2016, S. 539
Gayger, Michael: Infrastrukturförderung zwischen EU-Beihilfenrecht und mitgliedstaatlicher Wirtschaftspolitik, Verlag Duncker & Humblot, 2016