Der Finanzdienstleistungs- und Versicherungssektor zählt zu den am strengsten regulierten Wirtschaftsbereichen. Unsere Beratung reicht von der Zulassung eines Instituts über die Ausgestaltung von Darlehensverträgen bis hin zur Vertretung in Rechtsstreitigkeiten.
Ein Schwerpunkt unserer aufsichtsrechtlichen Beratung liegt in der Errichtung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten einschließlich Zweigniederlassungen ausländischer Banken und Finanzinstitute sowie der Einholung und Erweiterung entsprechender Genehmigungen. Darüber hinaus beraten wir Banken bei der Erfüllung ihrer sonstigen aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden.
Unsere Finanzierungsexpert:innen beraten bei Fragen der Akquisitionsfinanzierung, einschließlich der Erstellung von Sicherheitenstrukturen. Hierzu gehört auch die Gestaltung entsprechender Darlehens-, Sicherheiten- und Poolverträge.
Wir führen Prozesse und unterstützen den erfolgreichen Abschluss in gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen.
Versicherungen beraten wir in einer Vielzahl von Fragestellungen, die Beratung umfasst z.B. die Transaktionsberatung, VVaG-spezifische Fragestellungen und Versicherungsprozesse. Neben der Beratung der Versicherungsbranche bieten wir auch Unterstützung für Versicherungsnehmer:innen, vor allem im gewerblichen Bereich.
Was wir tun.
Für wen wir arbeiten.