EU, Bund und Länder stellen jedes Jahr aus verschiedenen Töpfen Beträge in Milliardenhöhe für die Förderung von Bildungs- und Forschungsprojekten zur Verfügung. Das enorme Potential dieser Geldmittel wird jedoch von vielen Unternehmen und Einrichtungen bislang kaum genutzt, da entweder die einschlägigen Titel und Programme nicht hinreichend bekannt sind oder das aufwändige Verfahren der Mitteleinwerbung und Einschränkungen beim späteren Mitteleinsatz befürchtet werden. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Professionalisierung Ihrer internen Prozesse zur Fördermittelnutzung als auch bei der erfolgreichen Mittelbewerbung und dem rechtssicheren Mitteleinsatz im Einzelfall. So zeigen wir Ihnen, wie Sie einschlägige Förderprogramme finden und welche programmspezifischen Anforderungen an die Projektdarstellung und die Finanzierungsplanung zu beachten sind. Wir beraten Sie außerdem beim Einkauf von Waren, Dienst- und Bauleistungen unter Einsatz von Fördermitteln sowie bei der Erstellung von Verwendungsnachweisen und helfen Ihnen in Fällen von Mittelrückforderungen und anderen Streitigkeiten mit der Zuwendungsgeberin bzw. dem Zuwendungsgeber.
Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Schulen und Hochschulen verfügen regelmäßig über eine Vielzahl unterschiedlich gestalteter Dienst- und Arbeitsverhältnisse. Wir helfen Ihnen, dabei nicht den Über- und Durchblick zu verlieren. Wir kennen uns aus sowohl im (allgemeinen) individuellen und kollektiven Arbeitsrecht, als auch im gleichermaßen formalen wie komplexen öffentlichen Dienstrecht sowie Beamten- und Besoldungsrecht. Darüber hinaus verfügen wir über einschlägige Erfahrungen im Disziplinarrecht, wo wir Disziplinarvorgesetzte sachgerecht und mit Augenmaß unterstützen.
Bei der Errichtung und Ausstattung von Gebäuden und Anlagen greifen zahlreiche Regelungsregime ineinander. So spielen neben dem öffentlichen und privaten Baurecht häufig auch natur- und immissionsschutzrechtliche Aspekte sowie das Wasser- und Bodenschutzrecht eine Rolle. Daneben müssen – gegebenenfalls unter Beachtung vergaberechtlicher Vorgaben – Ingenieur- und Architektenverträge sowie verschiedene Bau- und Werkverträge geschlossen werden. Auch die „typischen Probleme am Bau“ (wie Behinderungsanzeigen, Nachträge, Mängel, Claim Management) halten öffentliche oder öffentlich geförderte Bauträgerinnen und Bauträger regelmäßig in Atem – und das meist unter besonderer Beobachtung von Politik, Presse und Bürger:innen. Unsere Spezialist:innen für diese vielfältigen Themen arbeiten Hand in Hand und ermöglichen Ihnen so einen möglichst reibungslosen Planungs- und Bauverlauf.
Beschaffungen im Forschungs- und Bildungsbereich unterliegen nicht nur in rechtlicher, sondern auch in fachlich-tatsächlicher Hinsicht besonderen Anforderungen. Denn nicht nur ist häufig der Kreis der potentiell Anbietenden und/oder Produkte ohnehin beschränkt. Auch bestehen regelmäßig auf Seiten der Fachabteilungen, (Hochschul-)Lehrenden oder Forschungskräfte bereits genaue Vorstellungen davon, wer beauftragt oder was beschafft werden soll. Hinzu kommen, gerade im (Hoch-)Schulbereich, die Mitbestimmungsrechte der Studierenden- bzw. Elternschaft. Diese jeweiligen individuellen Bedürfnisse müssen sich in der Gestaltung der Vergabeverfahren widerspiegeln, ohne dass die Vorgaben der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung und – soweit einschlägig – der wettbewerblichen und produktneutralen Beschaffung verletzt werden. Mit unserer Erfahrung helfen wir Ihnen, diesen Spagat zu meistern. Egal, ob Sie Laboreinrichtungen oder technische Geräte beschaffen, Versuchsanlagen errichten, ein Corporate Design für Ihr Museum entwickeln oder „nur“ ein neues Catering für Schul- bzw. Kitaessen suchen wollen, auf unser Know-how können Sie setzen. Selbstverständlich behalten wir bei all diesen Maßnahmen auch die haushalts-, zuwendungs- und ggf. (hoch-)schulrechtlichen Aspekte des Einkaufs und die Außenwirkung Ihrer Maßnahmen im Blick. Wir unterstützen Sie außerdem in etwaigen Gremiensitzungen und können dabei auf unsere große Erfahrung bei der Arbeit im politischen Umfeld zurückgreifen. Und wenn es sein muss, stehen wir auch bei prozessualen Auseinandersetzungen kompetent an Ihrer Seite.
In Bildungs- und Forschungseinrichtungen fallen wie überall Abfälle an. Aber im Unterschied zu den meisten anderen Anfallstellen sind hier nicht selten besondere Anforderungen bei deren Erfassung und Entsorgung zu berücksichtigen. Dies gilt z. B. beim Einsatz von chemischen, gefährlichen oder hygienerechtlich relevanten Materialien, aber auch schlicht bei Einrichtungen mit hohem Publikumsverkehr. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung und Umsetzung von praktikablen wie rechtssicheren Getrennthaltungs- und Entsorgungskonzepten und bei der entsprechenden Schulung Ihrer Mitarbeiter:innen. Wir beraten Sie außerdem bei Ihrer Suche nach geeigneten und wirtschaftlichen Entsorgungsmöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit den zuständigen Behörden.
Sie brauchen erfahrene Partner:innen, um Ihre neu entwickelten Produkte an den Markt zu bringen und als solche zu schützen? Dann sind Sie bei uns richtig! Wir beraten bei der Gestaltung von Verträgen über Forschungs- und Entwicklungskooperationen, bei der Produktentwicklung und -kennzeichnung, bei der Einhaltung der chemikalienrechtlichen Anforderungen von REACH, beim Abschluss von Herstellungsverträgen, in Produktzulassungs- und sonstigen behördlichen Genehmigungsverfahren sowie bei der Verteidigung gewerblicher Schutzrechte.
Naturschutzrechtliche Fragen spielen bei vielen Bauprojekten eine wesentliche Rolle. Das kann im Einzelfall den Biotopschutz (Erhalt von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen), den Artenschutz oder die Bewahrung des Landschaftsbildes betreffen. Dann stellen sich die Fragen, ob es für die geplanten Eingriffe in Natur und Landschaft zumutbare Alternativen gibt oder der Eingriff kompensierbar ist – z. B. durch Maßnahmen wie einfache Bepflanzungen, Aufforstungen oder gar der Schaffung neuer Lebensräume für bestimmte Arten. Letztlich muss man ebenfalls den Fall im Auge behalten, dass Eingriffe als nicht kompensierbar eingestuft werden können. Auch diesen Umständen kann man strategisch begegnen. Wir beraten Sie bereits zu Beginn der Projektplanung, welche naturschutzrechtlichen Hürden zu nehmen sind, und unterstützen Sie dabei, gemeinsam mit den Behörden eine für Sie möglichst optimale Lösung zu finden.
Bei Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sind mitunter auch Entscheidungen zu treffen und Maßnahmen zu ergreifen, bei denen nicht nur rechtliche Vorgaben (wie z. B. die Richtlinie 2010/63/EU) zu beachten sind, sondern auch ethische Abwägungen erforderlich werden. Auch in diesen Bereichen können Sie auf unsere langjährige Erfahrung vertrauen. Wir begleiten Sie bei behördlichen Genehmigungsverfahren und unterstützen Sie – auch in Krisenfällen – in interdisziplinären Teams beim Umgang mit Presse und Öffentlichkeit. Außerdem helfen wir Ihnen bei der Umsetzung der Vorgaben zum (Sozial-)Datenschutz, in Compliance-Fragen und beim Umgang mit geistigen Eigentumsrechten. Wenn es erforderlich werden sollte, sind wir zudem Ihre kompetenten Vertreter:innen in zivil- oder verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzungen wie auch Bußgeld- oder Strafverfahren.
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