Ohne Energie geht nichts. Das gilt für Handel und Dienstleistung wie für Industrie und Verwaltung. Dies gilt auch in Zeiten des Klimaschutzes, der den schnellen und nachhaltigen Wechsel von fossilen Energieträgern zu erneuerbaren Energien unabdingbar macht. Grund genug für den Gesetzgeber, den Energiesektor umfassend zu regulieren. Und Grund genug für uns, Ihnen unsere energiewirtschaftsrechtliche Expertise anzubieten. Unser Energieteam betreut Sie gern, egal wo Sie sind.
Das Energierecht lässt sich nicht auf klassische Themen wie Energielieferungsverträge, Netzzugang oder Preisbildung beschränken. Energiewirtschaft beginnt vielmehr bei der Gewinnung von Energieträgern und reicht über die Errichtung und den Betrieb von Energieanlagen und die Nutzung der zugehörigen Infrastruktur bis zur Lieferung an den Endverbraucher. Über diese Bandbreite beraten und vertreten wir auch unsere Mandanten – in komplexen Zulassungsverfahren für Rohstoffgewinnungsvorhaben und Energieanlagen, bei Fragen des Emissionszertifikatehandels, des Netzzugangs, bei der Vergabe von Bauleistungen, der Gestaltung sowie Abwicklung von Bauverträgen, bei der Ausgestaltung von Energielieferungs- und Energiebezugsverträgen und, und, und… Es versteht sich, dass wir die aktuellen politischen Entwicklungen stets berücksichtigen.
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Die kommunale Energieversorgung ist ein anspruchsvolles Thema. Hier beraten wir Unternehmen bei der Neuerrichtung und Änderung von Energieerzeugungsanlagen aller Größenordnungen. Wir begleiten unsere Auftraggeber bei komplexen, teilweise mehrgliedrigen Zulassungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung – z.B. Zulassung von Gas-, Wasser- oder Pumpspeicherkraftwerken, Geothermieanlagen, Produktionsanlagen für Wasserstoff sowie von Wind- oder Solarparks – und vertreten ihre Interessen in Rechtsbehelfsverfahren, die sich gegen ihren Genehmigungsbestand richten. Dabei spielen Fragen des Netzanschlusses und des Netzzugangs für Erzeugungsanlagen immer wieder eine bedeutende Rolle.
Die Chemie-, Papier-, Kunststoff, Metall- und Rohstoffindustrie mit energieintensiver Produktion und Aufbereitung braucht regelmäßig juristische Beratung. Wir gestalten, prüfen und verhandeln alle Arten von Energielieferungs- sowie Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverträgen für Strom und Gas.
Emissionshandelsrechtliche Themen sind uns vertraut. Wir beraten beispielsweise einen der führenden Anbieter von Contraction-Lösungen im Bereich Energieversorgung. Für unseren Mandanten kommt es darauf an, dass wir die emissionsrechtlichen Rahmenbedingungen zuverlässig einschätzen, weil seine Preisgestaltung entscheidend davon abhängt. Hier ist energiepolitischer Weitblick gefordert, da sich mit jeder neuen Zuteilungsperiode die rechtlichen Grundlagen des Emissionshandels ändern.
Ein typisches Beispiel für die zahlreichen von uns betreuten EEG-Anlagen sind Biomassekraftwerke. Wir beraten die Betreiber bei der Konzeption und Realisierung der Anlagen intensiv zu Fragen der Mindestvergütung nach EEG und nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz.
Transaktionen in regulierten Branchen haben ihre Besonderheiten. Wir begleiten Energieversorger und -erzeuger sowie strategische Investoren bei Unternehmenskäufen und Umstrukturierungen im Energiesektor und entwickeln bei Bedarf für den Einzelfall passende Finanzierungskonzepte.
Diverse kommunale Energieversorgungsunternehmen beraten und vertreten wir laufend in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten. Wir schützen unseren Mandanten vor wettbewerbswidrigen Praktiken ihrer Konkurrenten und sorgen für Rechtssicherheit bei den eigenen Vertriebs- und Marketingaktivitäten. Wir beraten außerdem Kommunen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei der Umsetzung innovativer Energieerzeugungs-, Speicher-, Transport- und -versorgungslösungen, von der Beantragung von Fördermitteln bis zum erfolgreichen Projektabschluss und auch darüber hinaus.
Einen besonderen Schwerpunkt unserer Beratungspraxis bildet schließlich die Erzeugung von Energie aus Abfällen. Hier rechtzeitig Potenziale und Chancen zu erkennen, dafür sorgt unsere tiefe Kenntnis der Entsorgungsbranche. Wir ordnen das Zusammenspiel zwischen Energie- und Abfallrecht richtig ein, zeigen praktikable Lösungen auf und nutzen Synergien an der Schnittstelle zwischen Abfall- und Energiewirtschaft.
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