Auch in Zeiten der Kreislaufwirtschaft erzeugt jeder Mensch Abfälle – zu Hause und bei der Arbeit, im Gewerbe- und Industriebetrieb, ebenso wie in der Verwaltung. Für manche Anwender:innen scheint es, als mache auch der Gesetzgeber manchmal Müll – in erster Linie hat er den Entsorgungsbereich aber umfassend reguliert. Es gibt kaum noch Abfallströme oder Stofffraktionen, die nicht mindestens ein eigenes Regelwerk haben. Wir behalten für Sie den Überblick, damit Ihr Abfall bei der Entsorgung nicht vom richtigen Weg abkommt.
Für den einen ist es Abfall, für den anderen nützlicher Rohstoff, Produktionsmittel oder gar bares Geld – da fällt die Unterscheidung zwischen Abfall und Nicht-Abfall oft schwer. Und noch schwerer ist es häufig zu wissen, welche Folgen die Einordnung eines Stoffes als Abfall oder Nicht-Abfall hat. Denn auch was kein Abfall, sondern Produkt oder Nebenprodukt ist, darf nicht einfach auf den Markt gebracht werden. Vom Produktsicherheits- und -haftungsrecht, über das Gefahrgut-, Gefahrguttransport- und Chemikalienrecht, bis hin zum Recht der richtigen Kennzeichnung von Produkten stellen sich mit der Herstellung und dem Vertrieb befassten Unternehmen zahlreiche Herausforderungen. Ganz zu schweigen vom Düngemittelrecht, Hygienerecht, Arzneimittelrecht, Lebensmittelrecht, Bauprodukterecht und weiteren Spezialgesetzen, die je nach Art des Materials zu beachten sind. Und steuerrechtlich macht das alles dann eventuell auch noch einen Unterschied. Ob Abfall oder Nicht-Abfall – wir helfen Ihnen, rechtlich wie wirtschaftlich das Beste daraus zu machen.
Abfall ist reiselustig. Wen wundert das, schließlich ist die Entsorgungswirtschaft international vernetzt. Es gibt aber keine Reisefreiheit. Der Grenzübertritt von Abfall ist reguliert. Wir helfen bei Notifizierungsverfahren, behördlichen Einwänden oder beim »Anhang VII«.
Die Neuerrichtung und Änderung einer Entsorgungsanlage bedarf der sorgfältigen Planung und Vorbereitung. Auch und insbesondere in rechtlicher Hinsicht. Wir begleiten Sie bei komplexen Zulassungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung – z. B. Zulassung von Müllverbrennungsanlagen, Biomassekraftwerken, Biovergärungsanlagen, Gruben und Deponien – und vertreten Ihre Interessen in Rechtsbehelfsverfahren, die sich gegen Genehmigungsbestand, -erteilung oder -erweiterung richten. Oft spielt hierbei neben dem Bau- und Planungsrecht sowie dem Immissionsschutzrecht auch das Naturschutzrecht eine bedeutende Rolle.
»Behörde kommt gleich«. Wenn Sie möchten, sind wir dabei. In Zeiten erhöhter behördlicher Überwachungsdichte ist es wichtig, sich auf Kontrollen vorzubereiten. Wir zeigen Ihnen, wie das geht. Vorbeugen ist besser als …
Entsorgungsleistungen sind keine Bleistifte. Sie sollten daher auch nicht mit einem Kaufvertrag für Bleistifte beschafft werden. Interessen von Abfallerzeuger, Abfallmakler, Abfallbeförderer und Abfallentsorger sind vielfältig und oft divergierend.
Ein guter Entsorgungsvertrag sollte dieses Spannungsfeld abbilden. Und er sollte die aktuelle entsorgungsspezifische Rechtsprechung berücksichtigen. Wir gestalten, prüfen und verhandeln alle Arten von Entsorgungsverträgen – in Ihrem Interesse und, wenn es sein muss, auch vor Gericht.
Transaktionen in der Abfallbranche haben ihre Besonderheiten. Wir begleiten Entsorgungsunternehmen sowie strategische Investor:innen bei Unternehmenskäufen und Umstrukturierungen im Entsorgungssektor und entwickeln bei Bedarf für den Einzelfall passende Finanzierungskonzepte. Soweit erforderlich haben wir für die Transaktionsbeteiligten auch das Kartellrecht im Fokus.
Auch und gerade öffentliche Stellen brauchen regelmäßig Entsorgungsleistungen. Wir kennen die Besonderheiten und Stolpersteine bei öffentlichen Ausschreibungen von Entsorgungsverträgen und helfen Auftraggeberinnen und Auftraggebern wie Bieterinnen und Bietern, mit diesen umzugehen. Dabei nehmen wir neben klassisch vergaberechtlichen Aspekten insbesondere die praxisgerechte Umsetzung der ausgeschriebenen Leistungen und die hieraus resultierenden Risiken in den Blick. Außerdem beraten wir öffentliche wie private Stellen bei der Gründung von ÖPP-Gesellschaften und den zugrunde liegenden Vergabeverfahren. Und überall da, wo der Staat Entsorgungsleistungen oder Entsorgungsanlagen selbst erbringt bzw. errichtet und betreibt, einkauft oder anderweitig finanziell unterstützt, behalten wir natürlich stets auch das Beihilfenrecht im Auge.
Abfallentsorgung ist eine gefahrgeneigte Tätigkeit. Viele Vorschriften, die zu beachten sind. Viele Fallstricke, über die man nicht stolpern darf – in einem Markt, den Kenner:innen als sehr kompetitiv beschreiben. Risiken, zumal Haftungsrisiken kann aber nur vermeiden, wer die Risiken auch kennt. Wir zeigen Ihnen die entsorgungsspezifischen Risiken auf und helfen, diese besser zu beherrschen – z.B. durch Einrichtung und Pflege eines effektiven Compliance Management Systems.
Keiner will es, doch manchmal ist es unvermeidbar – die Auseinandersetzung mit Bußgeldbehörde, Polizei oder Staatsanwaltschaft. Wir beraten unsere Mandant:innen nicht nur präventiv, sondern auch sanktionsbegleitend, versuchen Bußgelder oder Einziehungsanordnungen, Geld- oder Gefängnisstrafen zu vermeiden und Einträge in das Gewerbe- bzw. Bundeszentralregister und das Wettbewerbsregister zu verhindern. Wir möchten, dass Sie auch morgen noch gut schlafen können und außerdem zuverlässig bleiben.
Was wir tun.
Für wen wir arbeiten.